Neues Jahr, neuer Name, alte Inhalte

Neues Jahr, neuer Name, alte Inhalte

Bis Ende letzten Jahres konntet Ihr im Rahmen des Meisters auch „Technischer Fachwirt (HwK)“ werden. Damit ist seit 1.1.2017 Schluss.

Nun werdet Ihr, wenn Ihr die Meisterprüfung macht, Euch stattdessen „Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ nennen dürfen.

Die neue Verordnung mit dem wohlklingenden und einprägsamen Kürzel „PrüfVOFortkfmBf“ ist aus dem Jahr 2014 und zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

Diese Prüfung wird als Teil III in die Meisterprüfung einfließen.

Inhaltlich ändert sich nach Aussagen der Handwerkskammer nichts, da die Inhalte der beiden Verordnungen identisch sind.

Da ich die Hintergründe für diese neue Verordnung (vielleicht zum Glück) nicht kenne, der Inhalt identisch ist und der Name gewöhnungsbedürftig erscheint, stellt sich mir natürlich schon die Frage, warum das wieder nötig war und wer sich den Namen und die Abkürzung der Verordnung einfallen hat lassen.

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