Die E-Rechnungspflicht: Was Friseure und Meister wissen müssen
Seit 2025 gilt in Deutschland eine neue Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnung) für Unternehmen. Viele Friseure, insbesondere Saloninhaber und angehende Meister, sind sich unsicher, was das konkret bedeutet.
In diesem Beitrag erkläre ich, was eine E-Rechnung ist, welche Fristen und Pflichten damit verbunden sind und wie sie auch im Friseursalon zum Einsatz kommen kann.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Rechnung per E-Mail, sondern ein strukturiertes digitales Format, das automatisch verarbeitet werden kann. In Deutschland entspricht sie den Standards XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (Datensatz, der so aufbereitet ist, dass Menschen sie lesen können).
Das Ziel: Effizienz steigern, Papier sparen und Steuerprüfungen erleichtern. Durch die maschinenlesbaren Formate wird eine schnellere und fehlerfreie Verarbeitung ermöglicht, was insbesondere für die Buchhaltung von Vorteil ist.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht zur E-Rechnung betrifft alle Unternehmen, die mit Geschäftskunden (B2B) arbeiten. Das bedeutet: Wer als Friseur Dienstleistungen von anderen Unternehmen, Behörden oder Gewerbekunden kauft, muss ab 2025 E-Rechnungen empfangen können.
Wer als Friseurmeister oder Saloninhaber Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen, Behörden oder Gewerbekunden verkauft, muss ab 2026 selber E-Rechnungen ausstellen können.
Fristen und Übergangsregelungen
Die Einführung erfolgt stufenweise:
- Seit dem 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Ab 2026: Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen tritt für die meisten Unternehmen in Kraft.
- Übergangsregelungen: Kleinunternehmen und bestimmte Betriebe haben eine Übergangsfrist bis spätestens 2027.
Wo kann die E-Rechnung im Friseursalon zum Einsatz kommen?
Auch wenn viele Friseurdienstleistungen an Privatkunden (B2C) erfolgen und dort die E-Rechnung nicht zwingend ist, gibt es zahlreiche Bereiche, in denen Friseure die neue Regel beachten sollten:
- Geschäftskunden (B2B): Friseure, die mit Unternehmen zusammenarbeiten, müssen bald E-Rechnungen ausstellen. Beispiele hierfür sind:
○ Filmstudios & Werbeproduktionen: Friseure, die Models oder Schauspieler für Drehs stylen, arbeiten oft mit Unternehmen zusammen, die eine offizielle Rechnung benötigen.
○ Hochzeits- und Eventagenturen: Agenturen, die Brautstyling oder Event-Friseurdienstleistungen buchen, sind ebenfalls Geschäftskunden.
○ Modelagenturen: Regelmäßige Buchungen für Shootings oder Laufsteg-Auftritte erfordern oft eine formale Rechnungsstellung. - Weiterbildungsangebote & Schulungen: Viele Friseurmeister bieten Seminare, Schulungen oder Workshops für Kollegen oder Auszubildende an. Wenn diese Schulungen von Friseursalons oder anderen Geschäftskunden gebucht werden, muss demnächst eine E-Rechnung ausgestellt werden.
- Verkauf von Produkten an Geschäftskunden: Manche Friseursalons verkaufen Pflegeprodukte oder Friseurzubehör an andere Salons oder Unternehmen. Auch hier gilt bald die E-Rechnungspflicht, sobald der Kunde ein Geschäft ist.
- Einkauf von Produkten bei Lieferanten & Großhändlern: Viele Friseure beziehen ihre Produkte direkt von Herstellern oder Großhändlern. Zukünftig werden Rechnungen von diesen Lieferanten fast ausschließlich in E-Rechnungsformaten übermittelt. Diese müssen bereits seit Januar empfangen werden können!
- Zusätzliche freiwillige Nutzung im B2C-Bereich:
○ Digitale Buchhaltung: Auch wenn E-Rechnungen für Privatkunden nicht verpflichtend sind, können sie für den eigenen Betrieb vorteilhaft sein. Eine saubere digitale Rechnungsverwaltung erleichtert Steuererklärungen und reduziert Papierkram.
○ Kundenservice & Transparenz: Manche Privatkunden bevorzugen digitale Rechnungen für eine bessere Nachverfolgbarkeit. Ein modernes Abrechnungssystem mit E-Rechnungsfunktion kann als Wettbewerbsvorteil genutzt werden.
Was können Friseure jetzt tun?
- Buchhaltungssoftware prüfen: Viele moderne Programme unterstützen bereits E-Rechnungen. Falls noch kein digitales System genutzt wird, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Umstellung. Möglicherweise ist das Kassensystem oder der Online-Terminkalender schon in der Lage dazu.
- Mit dem Steuerberater sprechen: Sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und eine reibungslose Integration in die Buchhaltung erfolgt.
- Lieferanten & Geschäftskunden informieren: Abklären, ob und wann sie E-Rechnungen nutzen, und sich darauf vorbereiten.
- Mitarbeiter schulen: Das Thema betrifft nicht nur den Chef, sondern auch das Büropersonal oder externe Buchhalter.
Fazit
Die E-Rechnung ist keine unnötige Bürokratie, sondern eine Erleichterung für den Geschäftsalltag. Wer sich frühzeitig vorbereitet, spart Zeit und vermeidet Probleme mit der Finanzverwaltung.
Für Friseure, die mit Geschäftskunden arbeiten, ist die Umstellung spätestens 2026 Pflicht – also jetzt handeln! Selbst im B2C-Bereich kann eine freiwillige Nutzung die Abläufe optimieren und die Buchhaltung effizienter gestalten.